Erster Zuger Bildungsnachmittag
120 Personen aus allen Bildungsbereichen und Schulstufen des Kantons Zug trafen sich am Mittwoch, 9. April, in der Galvanik zum ersten Zuger Bildungsnachmittag. Es war ein abwechslungsreicher und kurzweilig gestalteter Nachmittag, hervorragend organisiert vom Lehrerinnen-und Lehrerverein Zug (LVZ), in Kooperation mit der PH-Zug, dem Verein der Mittelschullehrpersonen (VM Zug) sowie dem Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zug (VSL ZG). Im Zentrum von Impulsreferaten, Austauschrunden und einer Podiumsdiskussion stand die Frage: Wie gelingt Teamarbeit?
Sechs Referierende aus verschiedenen Berufsfeldern teilten ihre Sicht zum Thema «Teamarbeit» und erläuterten in Theorie und Praxis, warum Teamarbeit wichtig ist, wie sie gelingt und wie Stolpersteine überwunden werden können. Alle waren sich einig: Teamarbeit braucht Vertrauen, klare Rollen, gemeinsame Ziele und eine offene und wertschätzende Kommunikation. Zeitmangel, Misstrauen und Egoismus hingegen schaden ihr oder verhindern sie.
Im zweiten Teil der Veranstaltung kamen alle Teilnehmenden an verschiedenen Tischen miteinander ins Gespräch und konnten die Inputs aus den Referaten diskutieren und auf den Schulalltag übertragen. Dieser zweite, sehr ungezwungene Teil hatte auch zum Ziel, eine bessere Vernetzung zwischen den Schulen und Schulleitungen zu fördern. Die Lehrpersonen schätzten diesen Austausch über die verschiedenen Schulstufen hinweg sehr. Die Gespräche zeigten, dass die Arbeit im Team auch im Schulalltag sehr wichtig ist. Obwohl die Herausforderungen auf den verschiedenen Stufen unterschiedlich sind, braucht es in allen Schulen gelungene Teamarbeit, damit junge Menschen optimal gefördert werden können.
Im dritten Teil der Veranstaltung hatten die Referierenden noch einmal Gelegenheit, im Plenum abschliessende Fragen zu beantworten.
Mit viel Charme und spitzer Zunge rundete Patti Basler die Veranstaltung ab. Ihr satirisches Protokoll bot Gelegenheit zum Lachen und zum nochmaligen Nachdenken über den Nachmittag. Sie wurde dabei musikalisch begleitet durch Philippe Kuhn.

Zäsur beim Übertritt - Eine Glosse zur aktuellen Debatte
Die Frage, ob der Kanton Zug eine Übertrittsprüfung benötigt, ist Gegenstand einer laufenden
Diskussion. Pascal Christen äussert sich zur aktuellen Debatte
Teuerungsausgleich ab 2025

Der Regierungsrat hat beschlossen, Löhne und Entschädigungen per 2025 auf der Grundlage des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK, Basis Dezember 2010 = 100) zu erhöhen. Per Stichtag Ende September wurde für das Jahr 2024 eine Teuerungszulage von 0.86% berechnet, welche ab Januar 2025 ausgeglichen wird.
Vereinsarchiv für die Zukunft gesichert

Was für eine Überraschung! Im Verlauf des letzten Schuljahres haben wir aufgrund eines Hinweises eines Mitglieds unseres Vereins ein ganzes Archiv mit verschiedenen Unterlagen des LVZ und seiner Vorgängervereine gefunden. Nun haben wir dank dem Zuger Staatsarchiv eine gute Lösung für diesen Schatz gefunden.
Neue Rückzahlungspraxis bei Einkäufen
Seit dem 24. Juni 2024 werden freiwillige Einkäufe bei der Zuger Pensionskasse, die ab dem 1. Januar 2000 getätigt wurden, den Erben ausbezahlt, wenn die versicherte Person vor der Pensionierung stirbt. Es wird nur der Barwert der Einkäufe ohne Zins ausbezahlt.
(Vor dieser Änderung wurden nur die Einkäufe der letzten 15 Jahre berücksichtigt).
Einkäufe werden damit noch attraktiver, zumal sie vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
Erhöhte Kinderzulagen
Der Regierungsrat hat die monatlichen Kinder- beziehungsweise Ausbildungszulagen im Kanton Zug per Anfang 2025 um zehn Prozent auf 330 Franken beziehungsweise 385 Franken pro Kind erhöhen. Bisher betrugen die Zulagen im Kanton Zug pro Monat und Kind bis zum erfüllten 18. Altersjahr 300 Franken, ab dem erfüllten 18. Altersjahr 350 Franken.
Berufszufriedenheit 2024

Alle 10 Jahre lässt der LCH die Berufszufriedenheit mittels einer Studie erheben. Die Studie 2024 zeigt auf, wo die Lehrpersonen Verbesserungen wünschen und welche Aspekte des Berufs sie am meisten schätzen. Für den Kanton Zug gibt es eine Detailauswertung mit zusätzlichen Aussagen.
Generalversammlung 2024
Am 23. Oktober 2024 fand die jährliche Generalversammlung des LVZ im Schulhaus Sternmatt 2 statt.
Bericht und Impressionen zum Anlass

Teilzeitarbeit mit Nebenwirkungen
Eine Studie der Universität Zürich untersuchte, ob Lehrerinnen die finanziellen Auswirkungen von Teilzeitarbeit kennen. Es zeigte sich, dass Frauen, die Informationen über die Auswirkungen erhalten, ihr Pensum häufig erhöhen, insbesondere jene, die vorher besonders schlecht informiert waren.
Revision des Pensionskassengesetzes
Das kantonale Pensionkassengesetz setzt den gesetzlichen Rahmen für die Zuger Pensionskasse. Nun wird das Pensionskassengesetz revidiert. Die Vorschläge der Regierung haben auch Auswirkungen auf die Leistungen und sind daher für die Lehrpersonen von grosser Bedeutung, da mit Ausnahme der Stadt Zug alle Lehrpersonen der Gemeinden und des Kantons bei der Zuger Pensionskasse versichert sind.
Vereinsarchiv für die Zukunft gesichert
Was für eine Überraschung! Im Verlauf des letzten Schuljahres haben wir aufgrund eines Hinweises eines Mitglieds unseres Vereins ein ganzes Archiv mit verschiedenen Unterlagen des LVZ und seinen Vorgängervereinen gefunden. Nun haben wir dank dem Zuger Staatsarchiv eine gute Lösung für diesen Schatz gefunden.
Projekt Anstellungsbedingungen erfolgreich abgeschlossen
Nach einem mehrjährigen Prozess hat der Kantonsrat am 27. Oktober die Vorlage über die Anstellungsbedingungen in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Damit schafft der Kanton Zug für die kantonalen Lehrpersonen, aber auch für die Lehrpersonen der Volksschule eine neue gesetzliche Grundlage mit einigen Verbesserungen für die Lehrpersonen.
Es lohnt sich, die Auswirkungen der Gesetzesrevisionen zu studieren.
Konfessioneller Religionsunterricht auf dem Prüfstand
Der Stellenwert des konfessionellen Religionsunterrichts hat sich verändert!
In vielen Gemeinden nimmt nur noch eine Minderheit der Schülerinnen und Schüler am konfessionellen Religionsunterricht teil. Darum ist es an der Zeit, den Religionsunterricht neu zu strukturieren.
18.2.2022
Befristete Anstellungen im Kanton Zug im Fokus
Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Nach diesem Motto werden im Kanton Zug viele Lehrpersonen nur befristet angestellt. Diese Praxis gilt in einzelnen Gemeinden und für alle kantonalen Mittelschullehrpersonen.
Was in anderen Kantonen ein Gesetzesverstoss wäre, ist im Kanton Zug gelebte Praxis. Die Schulleitungen haben mit befristeten Anstellungen maximale Freiheit und können Anstellungen auch ohne Angabe von Gründen auslaufen lassen, zumal es keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung gibt und eine Beendigung der Anstellung vor Gericht nicht begründet werden muss.
Leider ist eine befristete Anstellung mit schlechteren Versicherungsleistungen im Krankheitsfall verbunden (nur 3 Monate Lohnfortzahlung, maximal bis zum Ende der Anstellung).
Lehrerinnen und Lehrer sind wahrscheinlich die einzigen öffentlich Bediensteten, die systematisch von befristeten Arbeitsverhältnissen betroffen sind. Die LVZ setzt sich seit seinem Bestehen für einen massvollen Umgang mit befristeten Anstellungen ein.
Die Neue Zuger Zeitung hat die Thematik aufgegriffen und in einem gut recherchierten Artikel beschrieben.
7. September 2023
Attraktivität der Einstiegslöhne
Der Kanton Zug und die Zuger Gemeinden sind für erfahrene Lehrpersonen attraktive Arbeitgeber. Wer aber die Löhne vergleicht, wagt den Berufseinstieg in einem anderen Kanton. Dasselbe gilt für Quereinsteigende mit Berufserfahrung ausserhalb des Lehrberufs. Für sie ist die Einstufung im Kanton Zug leider nicht vorteilhaft.
Eine Ausnahmestellung nimmt der Kanton Zürich ein. Ganze 7 Jahre dauert es, bis eine Primarlehrperson im Kanton Zug die Anfangsbesoldung des Kantons Zürich erreicht hat. Dabei unterrichten die Lehrpersonen im Kanton Zürich nur 28 Lektionen, im Kanton Zug sind es 30 Lektionen.
Im Gegensatz zur Steuerpolitik strebt der Kanton Zug bei den Einstiegslöhnen der Volksschullehrpersonen im interkantonalen Vergleich keine Spitzenposition an. Politikerinnen und Politiker rechtfertigen die vergleichsweise tiefen Einstiegslöhne damit, dass der Lohn für Lehrpersonen nicht so wichtig sei, man den Beruf schliesslich aus anderen Gründen wähle und der Lohn nur ein Teilaspekt der Anstellungsbedingungen sei.
Ob mit dieser Haltung in Zeiten des Lehrpersonenmangels genügend Lehrpersonen gefunden werden können, wird sich zeigen.

Stundenplanung- eine komplexe Angelegenheit
Die alljährliche Stundenplanung ist für alle Beteiligten eine Herausforderung und wird jedes Jahr komplizierter. Bringen die Stundenplanerinnen und Stundenplaner und die Schulleitungen alle Vorgaben, aber auch die verschiedenen Erwartungen unter einen Hut, so dass ein schülergerechter Stundenplan erstellt werden kann? Sind in Zukunft Veränderungen geplant?
Auch für die Lehrpersonen, vor allem für Lehrpersonen mit einem Teilpensum, ist die Situation schwierig. Pascal Christen beleuchtet in seinem Bericht seine Sicht der Dinge. Als Gewerkschafter und Lehrperson im Teilpensum macht er Vorschläge, was in Zukunft verändert werden könnte. Hier geht's zum ausführlichen Bericht.
Ein Beruf ohne Vollpensum
Im Kanton Zug werden Lehrperson in Bandbreiten von z.B. 40-50% angestellt. Wer Vollzeit arbeiten möchte, bekommt fast immer einen Vertrag von 90-100%. Eine Anstellung von garantiert 100% wird man als Lehrperson im Kanton Zug nur selten erhalten.
Lehrpersonen schätzen die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung sehr, die meisten Lehrpersonen wünschen ein Teilpensum und sie sind mit den Bandbreitenverträgen einverstanden. Es mutet aber trotzdem kurios an, dass Lehrpersonen - trotz Lehrpersonenmangel - kaum je für ein Pensum von 100% verpflichtet werden, insbesondere, wenn es deren Wunsch wäre. Bei vielen öffentlichen Angestellten ist diese Praxis undenkbar, zum Beispiel bei einem Rektor, einem Hauswart oder einer Sekretärin.
23.8.2022
Teilzeit arbeiten, um die Belastung zu verringern?
Immer mehr Lehrpersonen arbeiten Teilzeit und reduzieren ihr Pensum. Dies hat meist familiäre
Gründe. In letzter Zeit sind beim LVZ aber vermehrt Meldungen eingegangen, dass junge
Lehrpersonen ihr Pensum von 100% auf 80% verringern, weil sie mit der Belastung im Lehrerberuf
nicht mehr klarkommen. Betroffene Lehrpersonen erhoffen sich damit mehr Erholung, um der
alltäglichen Belastung stand zu halten.
Pascal Christen findet das keine gute Lösung.
18.2.2022
Anstellungspraxis
Im Kanton Zug werden Lehrpersonen oft nur befristet angestellt und dies auch dann, wenn sie bereits viel Erfahrung mitbringen. Der LVZ ist mit der Praxis nicht immer einverstanden und erwartet nachvollziehbare Gründe, damit die Möglichkeit der befristeten Anstellung nicht zur Umgehung des Kündigungsschutzes mitbraucht wird.
30. April 2021
Lohnentwicklung im Kriechgang
Der Kanton Zug läuft Gefahr, den Anschluss an die Lohnentwicklung in der Volksschule zu verlieren. Die umliegenden grösseren Kantone haben die Einstiegslöhne in den letzten Jahren substanziell erhöht, während die Einstiegslöhne im Kanton Zug seit 2009 unverändert geblieben sind. Einzig die Kindergartenlehrpersonen konnten von einer Anrechnung der Klassenleitungsfunktion im Umfang von 2.4% des Bruttolohnes profitieren.
Die Regierung sieht keinen Handlungsbedarf, solange genügend Personal gefunden werden kann. Die LVZ befürchtet, dass auch der Kanton Zug zunehmend mit Lehrermangel zu kämpfen hat.
Immer öfter hören wir auch von Lehrpersonen, die aus anderen Kantonen in den Kanton Zug wechseln und erstaunt sind, dass sie nicht mehr oder sogar weniger verdienen als an ihrem alten Wohnort. Die Attraktivität des Kantons Zug speist sich immer mehr aus dem guten Ruf früherer Zeiten, als Zug nicht nur mit tiefen Steuern, sondern auch mit guten Löhnen glänzte. Heute sind die Steuern noch tiefer und die Überschüsse der Gemeinden und des Kantons üppig. Doch die Lehrpersonen profitieren nicht mehr in gleichem Masse davon.
Der LVZ fordert eine Anpassung der Löhne an die Reallohnentwicklung in der Schweiz, die in den letzten 25 Jahren gesamtschweizerisch rund 14% betrug. Im gleichen Zeitraum ist die Kaufkraft der Lehrpersonen im Kanton Zug nur um 2% gestiegen.
30.8.2021
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Flexible Arbeitszeiten sind auch in Zeiten einer Pandemie in der Schule immer noch schwierig umzusetzen.
Die Welt ist im Umbruch. Seit der Pandemie hat sich viel verändert. Monatelang haben tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuhause im Homeoffice verbracht, von zuhause aus gearbeitet und dies hat meist gut funktioniert, auch wenn die Umsetzung sicherlich nicht überall ohne Probleme gewesen ist. Auch die Schule hat sich gewandelt.
Petition für faire Löhne vom Kantonsrat verworfen
Die drei anerkannten Personalverbände des Kantons Zug lancierten im Herbst 2022 eine Petition für höhere Löhne für öffentliche Angestellte.
Am 26. Oktober wurde die Petition mit über 3000 Unterschriften zu Handen der Regierung übergeben.
Wir danken allen Unterstützern. Der Kantonsrat hat die Petition am 31. August beraten und sowohl die Forderung der Petition, als auch den Kompromissvorschlag der vorberatenden Kommission abgelehnt.
Wir bedauern die verpasste Chance für eine Anpassung der Löhne an die allgemeine Reallohnentwicklung in der Schweiz und befürchten, dass der Kanton Zug für Lehrpersonen der Volksschule an Attraktivität verliert und der Lehrpersonenmangel auch im Kanton Zug zum Problem wird.
