Rechtsschutz

Berufsrechtschutzversicherung

Die Berufsrechtsschutzversicherung des LVZ deckt Rechtsfälle bis zu einer Deckungssumme von Fr. 500'000.- und umfasst folgende Leistungen:

  • Beratung durch die Juristen der Rechtsschutzversicherung
  • Schadenbearbeitung durch Juristen der Rechtsschutzversicherung
  • Bezahlung von Rechtsanwalt und Prozessbeistand
  • Bezahlung von Gutachten, die vom Anwalt des Versicherten, dem Gericht oder von der Rechtsschutzversicherung veranlasst worden sind
  • Bezahlung von Gerichtsgebühren oder anderen zu Lasten des Versicherten gehenden Verfahrenskosten
  • Bezahlung der dem Versicherten auferlegten Prozessentschädigungen an die Gegenpartei.
  • Bezahlung von vorschussweiser Strafkautionen bis Fr. 100'000.- zur Vermeidung einer Untersuchungshaft

Anmeldungen von Fällen erfolgen zwingend durch den LVZ und nicht durch die Mitglieder selber.

Unser Rechtshilfereglement regelt, wer anspruchsberechtigt ist und welche Schadensfälle durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt werden.

Rechtshilfereglement des LVZ