Zäsur beim Übertritt? Eine Glosse zur aktuellen Debatte

Von Pascal Christen (Co-Präsident des LVZ)

Die Frage, ob der Kanton Zug eine Übertrittsprüfung benötigt, ist Gegenstand einer laufenden Diskussion. Der Kantonsrat hat aufgrund einer Motion eine Überprüfung der Situation gefordert, um auf die steigende Anzahl von Gymnasialschülern zu reagieren. Der Bildungsrat hat daraufhin eine Totalrevision des Promotionsreglements vorgeschlagen, die eine Übertrittsprüfung für das Langzeitgymnasium beinhaltet. Diese Revision befindet sich derzeit in der Vernehmlassung. Es ist ein heisses Eisen, das in der Bildungslandschaft des Kantons Zug geschmiedet wird: Braucht der Kanton Zug eine Übertrittsprüfung ans Langzeitgymnasium? Die Debatte ist in vollem Gange und Befürworter und Gegner argumentieren emotional.
Auf der einen Seite haben wir die Befürworterinnen und Befürworter, die mit der Entschlossenheit eines Mathematikers, der eine Gleichung löst, argumentieren. Sie sehen in der Übertrittsprüfung eine Art mathematisches Korrektiv, das die Gleichung des Bildungssystems ausgleicht und für eine gerechte Verteilung der Schülerinnen und Schüler sorgt. Sie argumentieren, dass die Prüfung eine Ergänzung zum bestehenden Verfahren darstellt und eine bessere Steuerung des Übergangs zum Langzeitgymnasium ermöglicht.
Auf der anderen Seite stehen die Gegnerinnen und Gegner, die sich mit der Leidenschaft einer Humanistin, eines Humanisten gegen die Prüfung aussprechen. Sie befürchten, dass die Prüfung die Chancengleichheit beeinträchtigen könnte und argumentieren, dass die bisherige prüfungsfreie Zuweisung zu den Gymnasien ein bewährtes Verfahren sei. Sie malen ein düsteres Bild von gestressten Schülerinnen und Schülern und einer aufblühenden Nachhilfeindustrie. Und dann gibt es noch die Lehrpersonen: Eine ältere Umfrage des LVZ unter seinen Mitgliedern hat ergeben, dass die Mehrheit gegen eine Übertrittsprüfung ist, mit Ausnahme der Lehrpersonen der Oberstufe, die diese eher befürworten. Die Gründe, wieso einige Lehrpersonen der Oberstufe eine andere Meinung haben, sind vielschichtig und haben nur indirekt mit dieser Thematik zu tun. Die Debatte ist weit davon entfernt, abgeschlossen zu sein. Es ist ein relevantes Thema und führt langfristig zu einer Veränderung bei der Übertrittspraxis. Der Zuger Bildungsrat kann so einen wichtigen Entscheid selbst fällen, sollte es aber nicht, da die Einführung einer Übertrittsprüfung eine breite Bevölkerung betrifft und eine einschneidende Massnahme in unserem Übertrittsverfahren darstellt.
Es bleibt abzuwarten, wie diese Geschichte ausgeht. Eines ist jedoch sicher: Die Debatte um die Übertrittsprüfung hat das Potenzial, eine Zäsur in der Bildungspolitik des Kantons Zug zu markieren. Und während die Diskussionen weitergehen, sitzen die Schülerinnen und Schüler in der Schule und warten gespannt auf das Ergebnis. Denn am Ende des Tages sind sie es, die die Auswirkungen dieser Entscheidung am stärksten spüren werden.