Rechtsschutz

Übersicht

Lehrpersonen erleben einen Konflikt häufig zum ersten Mal und fühlen sich daher unsicher. Mitglieder profitieren von der Erfahrung des LVZ mit anspruchsvollen Situationen und erhalten niederschwellig Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen.

Zur Wahrung der berufsbezogenen Interessen seiner Mitglieder gewährt der LVZ getreu Artikel 2 und 7 der Statuten im Bedarfsfall Rechtshilfe in den Bereichen des Straf- und Arbeitsrechts. Voraussetzung ist, dass der strittige Sachverhalt einen direkten Bezug zur beruflichen Stellung als Lehrperson oder Mitglied der Schulleitung in Ausübung der Berufs- bzw. Amtspflicht hat.

Der LVZ bietet allgemeine Rechtsauskünfte, erstellt Merkblätter zu vierschiedenen Themen und unterhält eine Berufsrechtsschutzversicherung für seine Mitglieder.