Infoanlass von MoneyPark zu Immobilien und deren Finanzierung
MoneyPark vermittelt für Mitglieder des LVZ kostenlos Hypotheken. Bei einem Infoanlass am 13. Juni zeigt MoneyPark auf, wie eine Finanzierung mit MoneyPark abgewickelt wird und welche Möglichkeiten es gibt, um steuerliche Optimierungen zu erzielen. Interessant ist auch der Einbezug der Pensionskasse für die Finanzierung von Immobilien.
Verlängerte Anmeldefriste bis 30 Mai!
17. April 2023
Podiumsdiskussion: Braucht der Kanton Zug eine Übertrittsprüfung?
Die Anziehungskraft des gymnasialen Wegs ist ungebrochen, weshalb es Bestrebungen gibt, die Übertrittsquote wieder vermehrt zu steuern. Das Ziel ist eine tiefere Übertrittsquote ans Langzeitgymnasium.
Zu diesem Thema findet am Mittwoch 14. Juni 2023 um 18:30 Uhr eine Podiumsdiskussion mit dem Bildungsdirektor Stephan Schleiss, Kantonsrat Peter Letter, Professor Lucien Criblez, Rektor Christian Steiger und dem Primarlehrer Patrick Kolb statt.
Das Thema bewegt Lehrpersonen und Eltern gleichermassen. Gerne laden wir alle Interessierten zu diesem spannenden Austausch statt.
Stundenplanung- eine komplexe Angelegenheit
Die alljährliche Stundenplanung ist für alle Beteiligten eine Herausforderung und wird jedes Jahr komplizierter. Bringen die Stundenplanerinnen und Stundenplaner und die Schulleitungen alle Vorgaben, aber auch die verschiedenen Erwartungen unter einen Hut, so dass ein schülergerechter Stundenplan erstellt werden kann? Sind in Zukunft Veränderungen geplant?
Auch für die Lehrpersonen, vor allem für Lehrpersonen mit einem Teilpensum, ist die Situation schwierig. Pascal Christen beleuchtet in seinem Bericht seine Sicht der Dinge. Als Gewerkschafter und Lehrperson im Teilpensum macht er Vorschläge, was in Zukunft verändert werden könnte. Hier geht's zum ausführlichen Bericht.
17.11.2022
Teuerungsausgleich ab 2023
Auch wenn die Teuerung in der Schweiz deutlich tiefer ist, als in den USA und der Eurozone, ist sie doch spürbar. Die Regierung hat daher einen Teuerungsausgleich vorgesehen. Sofern der Kantonsrat dem Budget für das Jahr 2023 zustimmt, wird den öffentlichen Angestellten des Kantons und der Gemeinden im Kalenderjahr 2023 ein Teuerungsausgleich von 2.19% gewährt.

Übergabe der Petition für faire Löhne
Die drei anerkannten Personalverbände des Kantons Zug lancierten im Herbst 2022 eine Petition für höhere Löhne für öffentliche Angestellte.
Am 26. Oktober wurde die Petition mit über 3000 Unterschriften zu Handen der Regierung übergeben.
Wir danken allen Unterstützern und hoffen, dass die Regierung und der Kantonsrat die Forderung nach Reallohnerhöhungen mittragen.

17.11.2022
Projekt Anstellungsbedingungen erfolgreich abgeschlossen
Nach einem mehrjährigen Prozess hat der Kantonsrat das Projekt Anstellungsbedingungen am 27. Oktober in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Damit schafft der Kanton Zug für die kantonalen Lehrpersonen aber auch für die Lehrpersonen der Volksschule eine neue Gesetzesgrundlage mit einigen Verbesserungen für Lehrpersonen.
Es lohnt sich, die Auswirkungen der Gesetzesrevisionen zu studieren.
Mitglied werden
Der Lehrerschaft eine Stimme geben
Der LVZ redet bei bildungspolitischen oder pädagogischen Themen mit und vertritt die Interessen der Lehrpersonen im Kanton Zug.
Unterstützung bei Fragen oder Schwierigkeiten
Der LVZ unterstützt dich bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit Beratung, Merkblättern und einer Berufsrechtsschutzversicherung.
Mehrwerte durch Vergünstigungen
Profitieren Sie von attraktiven Rabatten bei Versicherungungen, Krediten, Autos oder Ferien.
23.8.2022
Teilzeit arbeiten, um die Belastung zu verringern?
Immer mehr Lehrpersonen arbeiten Teilzeit und reduzieren ihr Pensum. Dies hat meist familiäre
Gründe. In letzter Zeit sind beim LVZ aber vermehrt Meldungen eingegangen, dass junge
Lehrpersonen ihr Pensum von 100% auf 80% verringern, weil sie mit der Belastung im Lehrerberuf
nicht mehr klarkommen. Betroffene Lehrpersonen erhoffen sich damit mehr Erholung, um der
alltäglichen Belastung stand zu halten.
Pascal Christen findet das keine gute Lösung.
10.5.2022
Referat zur rechtlichen Verantwortlichkeit von Lehrperson
Lehrpersonen tragen eine grosse Verantwortung. Wie im Berufsleitbild und in den Standesregeln des LCH festgehalten, haben sie eine umfassende Aufsichts- und Sorgfaltsplicht im Umgang mit den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern. Lehrpersonen bewegen sich im beruflichen Alltag im Spannungsfeld zwischen der Möglichkeit einer freien Unterrichtsgestaltung und der Pflicht eines sorgfältigen Umgangs mit Risiken.
Am 14. Juni fand im Rathaus der Stadt Zug ein Anlass des LVZ mit einem Referat von Herrn Dr. Michael Merker zum Thema "Rechtliche Verantwortlichkeit von Lehrpersonen im Beruf" statt. Rund 70 Lehrpersonen und einige Gäste aus Schulleitungen und der Bildungsdirektion folgten der Einladung des LVZ. Nach der Begrüssung durch LVZ-Präsidentin Barbara Kurth, richtete auch die Zentralsekretärin des LCH, Frau Franziska Peterhans einige Grussworte an die Gäste.
Das Referat von Herrn Dr. Michael Merker bot einen aufschlussreichen Einblick aus Sicht eines Anwalt und ehemaligen Richters.
Der anschliessende Apéro bot Gelegenheit für anregende Diskussionen.
Der LCH hat unter dem gleichnamigen Titel einen Leitfaden publiziert, welchen man im Shop des LCH bestellen kann.
4.5.2022
Zug riskiert Lehrpersonenmangel – und gönnt sich eine Steuersenkung
Nachdem sich Zug bisher erfolgreich dem Lehrpersonenmangel entziehen konnte, wird die Mangellange vermehrt auch im Kanton Zug spürbar. Simon Saxer hat in einem Artikel das Thema Lehrpersonenmangel aufgegriffen und für den Kanton Zug eingeordnet.
18.2.2022
Befristete Anstellungen im Kanton Zug im Fokus
Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Gemäss dieser Losung werden im Kanton Zug viele Lehrpersonen nur befristet eingestellt. Diese Praxis gilt in einzelnen Gemeinden und bei allen kantonalen Lehrpersonen der Mittelschulen.
Was in anderen Kantonen einem Rechtsbruch gleichkommen würde, ist im Kanton Zug gelebte Praxis. Die Schulleitungen haben mit befristeten Anstellungen maximale Freiheit und können Anstellungen auch ohne Angabe von Gründen auslaufen lassen, zumal es kein Recht auf eine Weiterführung der Anstellung gibt und eine Beendigung der Anstellung nicht vor Gericht begründet werden muss.
Leider ist ein befristetes Anstellungsverhältnis mit schlechteren Versicherungsleistungen im Falle von Krankheit verbunden (nur 3 Monate Lohnfortzahlung max. bis zum Ende der Anstellung).
Die Lehrpersonen sind vermutlich die einzigen öffentlichen Angestellten, welche systematisch von befristeten Anstellungen betroffen sind.
Der LVZ setzt sich seit seinem Bestehen für einen massvollen Umgang mit befristeten Anstellungen ein.
Die neue Zuger Zeitung hat die Thematik aufgegriffen und in einem gut recherchierten Artikel beschrieben.