LVZ

LEHRERINNEN- UND LEHRERVEREIN KANTON ZUG

Generalversammlung 2023

Die Generalversammlung findet am 25. Oktober 2023 statt. Wir freuen uns auf viele Anmeldungen.
Zur Anmeldung

Apéro ab 16:30 Uhr

Beginn der Generalversamlung um 17:30 Uhr

Ort: Gemeindesaal Walchwil

Anreise Gemeindesaal Walchwil

Anreise mit dem Auto: Adresse ist "Schulhausstrasse 44, 6318 Walchwil". Folgen Sie auch den Schildern "Theater", welche an der Hauptstrasse am See den Weg weisen.

Anreise mit dem öV: Mit Bus und/oder S-Bahn bis zu Walchwil Bahnhof, danach folgen Sie den Schildern "Gemeindesaal".


Protokoll der Generalversammlung 2022

 

Petition für faire Löhne vom Kantonsrat verworfen

Die drei anerkannten Personalverbände des Kantons Zug lancierten im Herbst 2022 eine Petition für höhere Löhne für öffentliche Angestellte.

Am 26. Oktober wurde die Petition mit über 3000 Unterschriften zu Handen der Regierung übergeben.
Wir danken allen Unterstützern. Der Kantonsrat hat die Petition am 31. August beraten und sowohl die Forderung der Petition, als auch den Kompromissvorschlag der vorberatenden Kommission abgelehnt.
Wir bedauern die verpasste Chance für eine Anpassung der Löhne an die allgemeine Reallohnentwicklung in der Schweiz und befürchten, dass der Kanton Zug für Lehrpersonen der Volksschule an Attraktivität verliert und der Lehrpersonenmangel auch im Kanton Zug zum Problem wird.

Zum ausführlichen Bericht

7. September 2023

Attraktivität der Einstiegslöhne

Der Kanton Zug und die Zuger Gemeinden sind attraktive Arbeitgeber für erfahrene Lehrpersonen. Wer Löhne vergleicht, wagt den Berufseinstieg hingegen in einem anderen Kanton. Dasselbe gilt für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit Berufserfahrung ausserhalb des Lehrberufs. Leider ist die Einstufung im Kanton Zug für sie nicht vorteilhaft.

Eine Ausnahmestellung nimmt der Kanton Zürich ein. Ganze 7 Jahre dauert es, bis eine Primarlehrperson im Kanton Zug den Einstiegslohn des Kantons Zürich erreicht hat. Dabei unterrichten Lehrpersonen im Kanton Zürich nur 28 Lektionen, im Kanton Zug sind es 30 Lektionen.

Im Gegensatz zur Steuerpolitik strebt der Kanton Zug bei den Einstiegslöhnen der Volksschullehrpersonen im interkantonalen Vergleich keine Spitzenposition an. Politikerinnen und Politiker rechtfertigen die vergleichsweise tiefen Einstiegslöhne damit, dass der Lohn für Lehrpersonen nicht so wichtig sei, man wähle den Beruf schliesslich aus anderen Gründen und der Lohn sei nur ein Teilaspekt der Anstellungsbedingungen.
Ob sich mit dieser Haltung in Zeiten des Lehrpersonenmangel genug Leute für den Beruf und den Kanton Zug gewinnen lassen, wird erst die Zukunft zeigen.

Konfessioneller Religionsunterricht auf dem Prüfstand

Der Stellenwert des konfessionellen Religionsunterrichts hat sich verändert! 

In vielen Gemeinden nimmt nur noch eine Minderheit der Schülerinnen und Schüler am konfessionellen Religionsunterricht teil. Darum ist es an der Zeit, den Religionsunterricht neu zu strukturieren.

Zum Beitrag

17. April 2023

Podiumsdiskussion: Braucht der Kanton Zug eine Übertrittsprüfung?

Die Attraktivität des gymnasialen Bildungsweges ist ungebrochen, daher gibt es Bestrebungen, die Übertrittsquote wieder stärker zu steuern. Ziel der Regierung ist es, die Übertrittsquote in das Langzeitgymnasium zu senken.

Zu diesem Thema fand am Mittwoch, 14. Juni 2023 um 18.30 Uhr eine Podiumsdiskussion mit Bildungsdirektor Stephan Schleiss, Kantonsrat Peter Letter, Professor Lucien Criblez, Rektor Christian Steiger und Primarlehrer Patrick Kolb statt.

In der gut gefüllten Aula der Zuger Kantonsschule wurde das Thema lebhaft und teilweise sehr emotional diskutiert. Eine gute Bildung und Chancengleichheit ist allen Beteiligten wichtig, doch die Vorstellungen, wie dieses Ziel erreicht werden kann, gehen auseinander. Bildungsdirektor Stephan Schleiss war es ein Anliegen, dass nicht zu viele Schülerinnen und Schüler dem Langzeitgymnasium zugewiesen werden, ohne eine konkrete Quote zu nennen. Er sieht in einem Übertrittstest eine Möglichkeit, objektivere Entscheidungen zu treffen.
Als Gegenargument wird die Gefahr des "teaching to the test" genannt. Das Beispiel Zürich zeige, dass sich Kinder wohlhabender Eltern durch Nachhilfe besser vorbereiten könnten. Rektor Christian Steiger gab zu Bedenken, dass die hohe Übertrittsquote an der Kantonsschule Zug bisher nicht als Problem wahrgenommen worden sei. Man habe die richtigen Schülerinnen und Schüler bekommen und weder bei den Schulabbrüchen noch bei der Studierfähigkeit gebe es im Vergleich zu anderen Kantonen Auffälligkeiten. Lucien Criblez wies darauf hin, dass sich auch die Bevölkerung der Schweiz verändert habe und der Anteil der Personen mit Hochschulabschluss gestiegen sei. Die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes würden eine höhere Gymnasialquote rechtfertigen.

Nun liegt der Ball beim Bildungsrat, welcher die Ausgestaltung des Übertrittsverfahrens bestimmt.

Stundenplanung- eine komplexe Angelegenheit

Die alljährliche Stundenplanung ist für alle Beteiligten eine Herausforderung und wird jedes Jahr komplizierter. Bringen die Stundenplanerinnen und Stundenplaner und die Schulleitungen alle Vorgaben, aber auch die verschiedenen Erwartungen unter einen Hut, so dass ein schülergerechter Stundenplan erstellt werden kann? Sind in Zukunft Veränderungen geplant?

Auch für die Lehrpersonen, vor allem für Lehrpersonen mit einem Teilpensum, ist die Situation schwierig. Pascal Christen beleuchtet in seinem Bericht seine Sicht der Dinge. Als Gewerkschafter und Lehrperson im Teilpensum macht er Vorschläge, was in Zukunft verändert werden könnte. Hier geht's zum ausführlichen Bericht.

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18.2.2022

Befristete Anstellungen im Kanton Zug im Fokus

Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Gemäss dieser Losung werden im Kanton Zug viele Lehrpersonen nur befristet eingestellt. Diese Praxis gilt in einzelnen Gemeinden und bei allen kantonalen Lehrpersonen der Mittelschulen.

Was in anderen Kantonen einem Rechtsbruch gleichkommen würde, ist im Kanton Zug gelebte Praxis. Die Schulleitungen haben mit befristeten Anstellungen maximale Freiheit und können Anstellungen auch ohne Angabe von Gründen auslaufen lassen, zumal es kein Recht auf eine Weiterführung der Anstellung gibt und eine Beendigung der Anstellung nicht vor Gericht begründet werden muss.

Leider ist ein befristetes Anstellungsverhältnis mit schlechteren Versicherungsleistungen im Falle von Krankheit verbunden (nur 3 Monate Lohnfortzahlung max. bis zum Ende der Anstellung).

Die Lehrpersonen sind vermutlich die einzigen öffentlichen Angestellten, welche systematisch von befristeten Anstellungen betroffen sind.

Der LVZ setzt sich seit seinem Bestehen für einen massvollen Umgang mit befristeten Anstellungen ein.

Die neue Zuger Zeitung hat die Thematik aufgegriffen und in einem gut recherchierten Artikel beschrieben.

Artikel vom 28.12.2021 in der Neuen Zuger Zeitung

17.11.2022

Projekt Anstellungsbedingungen erfolgreich abgeschlossen

Nach einem mehrjährigen Prozess hat der Kantonsrat das Projekt Anstellungsbedingungen am 27. Oktober in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Damit schafft der Kanton Zug für die kantonalen Lehrpersonen aber auch für die Lehrpersonen der Volksschule eine neue Gesetzesgrundlage mit einigen Verbesserungen für Lehrpersonen.

 

Es lohnt sich, die Auswirkungen der Gesetzesrevisionen zu studieren.

Zum Bericht

 

 

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23.8.2022

Teilzeit arbeiten, um die Belastung zu verringern?

Immer mehr Lehrpersonen arbeiten Teilzeit und reduzieren ihr Pensum. Dies hat meist familiäre
Gründe. In letzter Zeit sind beim LVZ aber vermehrt Meldungen eingegangen, dass junge
Lehrpersonen ihr Pensum von 100% auf 80% verringern, weil sie mit der Belastung im Lehrerberuf
nicht mehr klarkommen. Betroffene Lehrpersonen erhoffen sich damit mehr Erholung, um der
alltäglichen Belastung stand zu halten.
Pascal Christen findet das keine gute Lösung.

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