LVZ

LEHRERINNEN- UND LEHRERVEREIN KANTON ZUG

Vorsorgeseminar der VVK

Der LCH arbeitet schon 25 Jahre der VVK AG zusammen und auch der Zuger Kantonalverband ist langjähriger Partner der VVK Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG in Teufen. Die VVK hat in all den Jahren unserer Zusammenarbeit tausende Lehrerinnen und Lehrer in der ganzen Schweiz beraten und sie und ihre Familien auf ihrem Lebensweg mit ihrer einzigartigen Vorsorgeplanung perfekt und effizient unterstützt.
Am 23. und 25. Mai finden erneut zwei Vorsorgeseminare der VVK in der Stadt Zug statt. Der genaue Ort wird den Teilnehmenden zu einem spätere Zeitpunkt mitgeteilt.
 

Mehr

 

 

Stundenplanung- eine komplexe Angelegenheit

Die alljährliche Stundenplanung ist für alle Beteiligten eine Herausforderung und wird jedes Jahr komplizierter. Bringen die Stundenplanerinnen und Stundenplaner und die Schulleitungen alle Vorgaben, aber auch die verschiedenen Erwartungen unter einen Hut, so dass ein schülergerechter Stundenplan erstellt werden kann? Sind in Zukunft Veränderungen geplant?

Auch für die Lehrpersonen, vor allem für Lehrpersonen mit einem Teilpensum, ist die Situation schwierig. Pascal Christen beleuchtet in seinem Bericht seine Sicht der Dinge. Als Gewerkschafter und Lehrperson im Teilpensum macht er Vorschläge, was in Zukunft verändert werden könnte. Hier geht's zum ausführlichen Bericht.

Zum Beitrag

Hilfe für die Erdbebenopfer

LCH-Spendenaufruf: Hilfe für die Erdbebenopfer in Syrien und in der Türkei

Der Dachverband LCH will syrische und türkische Lehrpersonen unterstützen. Die Geschäftsleitung bittet darum die Mitglieder, aktiv zu werden. Die Spendenaktion läuft bis Ende April 2023.

Mehr

 

17.11.2022

Teuerungsausgleich ab 2023

Auch wenn die Teuerung in der Schweiz deutlich tiefer ist, als in den USA und der Eurozone, ist sie doch spürbar. Die Regierung hat daher einen Teuerungsausgleich vorgesehen. Sofern der Kantonsrat dem Budget für das Jahr 2023 zustimmt, wird den öffentlichen Angestellten des Kantons und der Gemeinden im Kalenderjahr 2023 ein Teuerungsausgleich von 2.19% gewährt.

 

Übergabe der Petition für faire Löhne

Die drei anerkannten Personalverbände des Kantons Zug lancierten im Herbst 2022 eine Petition für höhere Löhne für öffentliche Angestellte.

Am 26. Oktober wurde die Petition mit über 3000 Unterschriften zu Handen der Regierung übergeben.
Wir danken allen Unterstützern und hoffen, dass die Regierung und der Kantonsrat die Forderung nach Reallohnerhöhungen mittragen.

Zum ausführlichen Bericht

17.11.2022

Projekt Anstellungsbedingungen erfolgreich abgeschlossen

Nach einem mehrjährigen Prozess hat der Kantonsrat das Projekt Anstellungsbedingungen am 27. Oktober in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Damit schafft der Kanton Zug für die kantonalen Lehrpersonen aber auch für die Lehrpersonen der Volksschule eine neue Gesetzesgrundlage mit einigen Verbesserungen für Lehrpersonen.

 

Es lohnt sich, die Auswirkungen der Gesetzesrevisionen zu studieren.

Zum Bericht

 

 

Mitglied werden

Der Lehrerschaft eine Stimme geben

Der LVZ redet bei bildungspolitischen oder pädagogischen Themen mit und vertritt die Interessen der Lehrpersonen im Kanton Zug.

Unterstützung bei Fragen oder Schwierigkeiten

Der LVZ unterstützt dich bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit Beratung, Merkblättern und einer Berufsrechtsschutzversicherung.

Mehrwerte durch Vergünstigungen

Profitieren Sie von attraktiven Rabatten bei Versicherungungen, Krediten, Autos oder Ferien.

Mitglied werden

 

23.8.2022

Teilzeit arbeiten, um die Belastung zu verringern?

Immer mehr Lehrpersonen arbeiten Teilzeit und reduzieren ihr Pensum. Dies hat meist familiäre
Gründe. In letzter Zeit sind beim LVZ aber vermehrt Meldungen eingegangen, dass junge
Lehrpersonen ihr Pensum von 100% auf 80% verringern, weil sie mit der Belastung im Lehrerberuf
nicht mehr klarkommen. Betroffene Lehrpersonen erhoffen sich damit mehr Erholung, um der
alltäglichen Belastung stand zu halten.
Pascal Christen findet das keine gute Lösung.

Zum Beitrag

10.5.2022

Referat zur rechtlichen Verantwortlichkeit von Lehrperson

Lehrpersonen tragen eine grosse Verantwortung. Wie im Berufsleitbild und in den Standesregeln des LCH festgehalten, haben sie eine umfassende Aufsichts- und Sorgfaltsplicht im Umgang mit den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern. Lehrpersonen bewegen sich im beruflichen Alltag im Spannungsfeld zwischen der Möglichkeit einer freien Unterrichtsgestaltung und der Pflicht eines sorgfältigen Umgangs mit Risiken.

Am 14. Juni fand im Rathaus der Stadt Zug ein Anlass des LVZ mit einem Referat von Herrn Dr. Michael Merker zum Thema "Rechtliche Verantwortlichkeit von Lehrpersonen im Beruf" statt. Rund 70 Lehrpersonen und einige Gäste aus Schulleitungen und der Bildungsdirektion folgten der Einladung des LVZ. Nach der Begrüssung durch LVZ-Präsidentin Barbara Kurth, richtete auch die Zentralsekretärin des LCH, Frau Franziska Peterhans einige Grussworte an die Gäste.
Das Referat von Herrn Dr. Michael Merker bot einen aufschlussreichen Einblick aus Sicht eines Anwalt und ehemaligen Richters.

Der anschliessende Apéro bot Gelegenheit für anregende Diskussionen.

Der LCH hat unter dem gleichnamigen Titel einen Leitfaden publiziert, welchen man im Shop des LCH bestellen kann.

 

 

4.5.2022

Zug riskiert Lehrpersonenmangel – und gönnt sich eine Steuersenkung

Nachdem sich Zug bisher erfolgreich dem Lehrpersonenmangel entziehen konnte, wird die Mangellange vermehrt auch im Kanton Zug spürbar. Simon Saxer hat in einem Artikel das Thema Lehrpersonenmangel aufgegriffen und für den Kanton Zug eingeordnet.

Zum Artikel

18.2.2022

Befristete Anstellungen im Kanton Zug im Fokus

Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Gemäss dieser Losung werden im Kanton Zug viele Lehrpersonen nur befristet eingestellt. Diese Praxis gilt in einzelnen Gemeinden und bei allen kantonalen Lehrpersonen der Mittelschulen.

Was in anderen Kantonen einem Rechtsbruch gleichkommen würde, ist im Kanton Zug gelebte Praxis. Die Schulleitungen haben mit befristeten Anstellungen maximale Freiheit und können Anstellungen auch ohne Angabe von Gründen auslaufen lassen, zumal es kein Recht auf eine Weiterführung der Anstellung gibt und eine Beendigung der Anstellung nicht vor Gericht begründet werden muss.

Leider ist ein befristetes Anstellungsverhältnis mit schlechteren Versicherungsleistungen im Falle von Krankheit verbunden (nur 3 Monate Lohnfortzahlung max. bis zum Ende der Anstellung).

Die Lehrpersonen sind vermutlich die einzigen öffentlichen Angestellten, welche systematisch von befristeten Anstellungen betroffen sind.

Der LVZ setzt sich seit seinem Bestehen für einen massvollen Umgang mit befristeten Anstellungen ein.

Die neue Zuger Zeitung hat die Thematik aufgegriffen und in einem gut recherchierten Artikel beschrieben.

Artikel vom 28.12.2021 in der Neuen Zuger Zeitung