18.2.2022

Befristete Anstellungen im Kanton Zug im Fokus

Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Gemäss dieser Losung werden im Kanton Zug viele Lehrpersonen nur befristet eingestellt. Diese Praxis gilt in einzelnen Gemeinden und bei allen kantonalen Lehrpersonen der Mittelschulen.

Was in anderen Kantonen einem Rechtsbruch gleichkommen würde, ist im Kanton Zug gelebte Praxis. Die Schulleitungen haben mit befristeten Anstellungen maximale Freiheit und können Anstellungen auch ohne Angabe von Gründen auslaufen lassen, zumal es kein Recht auf eine Weiterführung der Anstellung gibt und eine Beendigung der Anstellung nicht vor Gericht begründet werden muss.

Leider ist ein befristetes Anstellungsverhältnis mit schlechteren Versicherungsleistungen im Falle von Krankheit verbunden (nur 3 Monate Lohnfortzahlung max. bis zum Ende der Anstellung).

Die Lehrpersonen sind vermutlich die einzigen öffentlichen Angestellten, welche systematisch von befristeten Anstellungen betroffen sind.

Der LVZ setzt sich seit seinem Bestehen für einen massvollen Umgang mit befristeten Anstellungen ein.

Die neue Zuger Zeitung hat die Thematik aufgegriffen und in einem gut recherchierten Artikel analysiert.

Artikel vom 28.12.2021 in der Neuen Zuger Zeitung