Mitgliedschaft

Anmeldung

Über 1600 Mitglieder sind überzeugt, dass eine starke standespolitische Vertretung wichtig ist und unterstützen unsere Arbeit ideell und finanziell. Werde auch du Mitglied und profitiere von unserer Arbeit und unseren Dienstleistungen.

Beitritt und Austritt

Ein Beitritt ist jederzeit möglich. Ein Geschäftsjahr dauert vom 1. August bis 31. Juli. Die Rechnung folgt per Post bis spätestens Mitte September zusammen mit der GV Broschüre. Die Rechnung enthält die Mitgliedernummer, welche bei unseren Dienstleistungen zur Identifikation dient. Bitte die Rechnung aufheben.

Mitgliederbeiträge

  • Ordentliche Mitglieder über 33% Pensum Fr. 225.- / Jahr
  • Ordentliche Mitglieder unter 33% Pensum Fr. 110.- / Jahr
  • Kostenlose Freimitgliedschaft (für Studierende im letzten Studienjahr)
  • Passivmitglieder Fr. 45.- / Jahr

Rabatte

  • Studierende können im letzten Jahr ihrer Ausbildung kostenlos Freimitglied werden.
  • Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger erhalten im ersten Jahr ihrer Anstellung 50% Rabatt.
  • Bei einem Beitritt nach dem 31. Januar beträgt der Mitgliederbeitrag für das restliche Geschäftsjahr Fr. 115.- bei über 33% Pensum, Fr. 70.- bei unter 33% Pensum und Fr. 30.- für Passivmitglieder und Pensionierte.
  • Wer bereits in einem anderen Kanton Mitglied ist, erhält Rabatt, sofern der Verband Teil des LCH ist.

Unterschied ordentliches Mitglied und Passivmitglied

Ordentliche Mitglieder (Einzelmitglieder, Kollektivmitglieder, Ehrenmitglieder) sind Lehrpersonen, die im Kanton Zug arbeiten. Ordentliche Mitglieder sind an der Generalversammlung stimmberechtigt. Sie profitieren von allen Dienstleistungen und haben Anspruch auf rechtliche Beratung durch den LVZ und können bei Bedarf die Berufsrechtsschutzversicherung des LVZ in Anspruch nehmen. Ordentliche Mitglieder profitieren direkt von den Errungenschaften der standespolitischen Arbeit des LVZ.

Passivmitglieder sind Personen, die den LVZ ideell und finanziell unterstützen, z.B. pensionierte Lehrpersonen, Familienangehörige oder Freunde und Bekannte. Passivmitglieder haben an der Generalversammlung kein Stimmrecht, werden nicht Mitglied des LCH und erhalten daher die Zeitschrift "Bildung Schweiz" des LCH nicht. Passivmitglieder können aber ebenfalls von fast allen Dienstleistungen des LVZ profitieren.

Übersicht Leistungen des LVZ

Austritt und Statusänderungen

Kündigungen und sind jeweils bis einen Monat nach der Generalversammlung möglich.
Statusänderungen können jederzeit erfolgen.

Anmeldeformular