Über 1600 Mitglieder sind überzeugt, dass eine starke standespolitische Vertretung wichtig ist und unterstützen unsere Arbeit ideell und finanziell. Werde auch du Mitglied und profitiere von unserer Arbeit und unseren Dienstleistungen.
Beitritt und Austritt
Ein Beitritt ist jederzeit möglich. Ein Geschäftsjahr dauert vom 1. August bis 31. Juli. Die Rechnung folgt per Post bis spätestens Mitte September zusammen mit der GV Broschüre. Die Rechnung enthält die Mitgliedernummer, welche bei unseren Dienstleistungen zur Identifikation dient. Bitte heben Sie die Rechnung daher auf.
Beitritt im 2. Semester
Bei einem Beitritt nach dem 31. Januar beträgt der Mitgliederbeitrag für das restliche Geschäftsjahr Fr. 115.- bei über 30% Pensum, Fr. 70.- bei unter 30% Pensum und Fr. 30.- für Passivmitglieder und Pensionierte.
Unterschied ordentliches Mitglied und Passivmitglied
Ordentliche Mitglieder (Einzelmitglieder, Kollektivmitglieder, Ehrenmitglieder) sind Lehrpersonen, die im Kanton Zug arbeiten. Ordentliche Mitglieder sind an der Generalversammlung stimmberechtigt. Sie profitieren von allen Dienstleistungen und haben Anspruch auf rechtliche Beratung durch den LVZ und können bei Bedarf die Berufsrechtsschutzversicherung des LVZ in Anspruch nehmen. Ordentliche Mitglieder profitieren direkt von den Errungenschaften der standespolitischen Arbeit des LVZ.
Passivmitglieder sind Personen, die den LVZ ideell und finanziell unterstützen, z.B. pensionierte Lehrpersonen, Familienangehörige oder Freunde und Bekannte. Passivmitglieder haben an der Generalversammlung kein Stimmrecht, werden nicht Mitglied des LCH und erhalten daher die Zeitschrift "Bildung Schweiz" des LCH nicht. Passivmitglieder können aber ebenfalls von diversen Dienstleistungen des LVZ profitieren.
Austritt und Statusänderungen
Kündigungen und Statusänderungen sind jeweils bis zum 31. Oktober möglich.