LVZ

LEHRERINNEN- UND LEHRERVEREIN KANTON ZUG

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Der LVZ redet bei bildungspolitischen oder pädagogischen Themen mit und vertritt die Interessen der Lehrpersonen im Kanton Zug.

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Der LVZ unterstützt dich bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit Beratung, Merkblättern und einer Berufsrechtsschutzversicherung.

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10.11.2023

Teuerungsausgleich ab 2024

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2023 beschlossen, die Teuerungszulage auf Löhne und Entschädigungen per 2024 auf der Grundlage des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK, Basis Dezember 2010 = 100) zu erhöhen. Die Teuerung bewegte sich im laufenden Jahr auf 104,3 Punkte (Stand September 2023), während die aktuellen Löhne letztmals an den Indexstand von September 2022 (102,6 Punkten) angepasst wurden. Dies ergibt für 2024 eine Erhöhung der Teuerungszulage um 1,66 % auf die Vorjahresgehälter.

Dieser Beschluss tritt vorbehältlich der Genehmigung des Budgets 2024 durch den Kantonsrat in Kraft.

 

Neue Natelabos bei Salt

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Generalversammlung 2023

Die Generalversammlung fand am 25. Oktober 2023 in Walchwil statt. Die Versammlung war gut besucht und wir durften auch diverse Gäste aus Politik und Bildung begrüssen.

Pressebericht zur Generalversammlung

Barbara Kurth blickt auf ihre 12 Jahre zurück

Am 7. November erschien in der Zuger Zeitung ein ausführliches Interview von Barbara Kurth, in welchem Sie auf ihre 12-jährige Tätigkeit als Präsidentin des LVZ zurückblickt.

Eine lesenswerte Rückschau auf ihre erfolgreiche standespolitische Arbeit.

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Petition für faire Löhne vom Kantonsrat verworfen

Die drei anerkannten Personalverbände des Kantons Zug lancierten im Herbst 2022 eine Petition für höhere Löhne für öffentliche Angestellte.

Am 26. Oktober wurde die Petition mit über 3000 Unterschriften zu Handen der Regierung übergeben.
Wir danken allen Unterstützern. Der Kantonsrat hat die Petition am 31. August beraten und sowohl die Forderung der Petition, als auch den Kompromissvorschlag der vorberatenden Kommission abgelehnt.
Wir bedauern die verpasste Chance für eine Anpassung der Löhne an die allgemeine Reallohnentwicklung in der Schweiz und befürchten, dass der Kanton Zug für Lehrpersonen der Volksschule an Attraktivität verliert und der Lehrpersonenmangel auch im Kanton Zug zum Problem wird.

Zum ausführlichen Bericht

7. September 2023

Attraktivität der Einstiegslöhne

Der Kanton Zug und die Zuger Gemeinden sind für erfahrene Lehrpersonen attraktive Arbeitgeber. Wer aber die Löhne vergleicht, wagt den Berufseinstieg in einem anderen Kanton. Dasselbe gilt für Quereinsteigende mit Berufserfahrung ausserhalb des Lehrberufs. Für sie ist die Einstufung im Kanton Zug leider nicht vorteilhaft.

Eine Ausnahmestellung nimmt der Kanton Zürich ein. Ganze 7 Jahre dauert es, bis eine Primarlehrperson im Kanton Zug die Anfangsbesoldung des Kantons Zürich erreicht hat. Dabei unterrichten die Lehrpersonen im Kanton Zürich nur 28 Lektionen, im Kanton Zug sind es 30 Lektionen.

Im Gegensatz zur Steuerpolitik strebt der Kanton Zug bei den Einstiegslöhnen der Volksschullehrpersonen im interkantonalen Vergleich keine Spitzenposition an. Politikerinnen und Politiker rechtfertigen die vergleichsweise tiefen Einstiegslöhne damit, dass der Lohn für Lehrpersonen nicht so wichtig sei, man den Beruf schliesslich aus anderen Gründen wähle und der Lohn nur ein Teilaspekt der Anstellungsbedingungen sei.
Ob mit dieser Haltung in Zeiten des Lehrpersonenmangels genügend Lehrpersonen gefunden werden können, wird sich zeigen.

17. April 2023

Podiumsdiskussion: Braucht der Kanton Zug eine Übertrittsprüfung?

Die Attraktivität des gymnasialen Bildungsweges ist ungebrochen, daher gibt es Bestrebungen, die Übertrittsquote wieder stärker zu steuern. Ziel der Regierung ist es, die Übertrittsquote in das Langzeitgymnasium zu senken.

Zu diesem Thema fand am Mittwoch, 14. Juni 2023 um 18.30 Uhr eine Podiumsdiskussion mit Bildungsdirektor Stephan Schleiss, Kantonsrat Peter Letter, Professor Lucien Criblez, Rektor Christian Steiger und Primarlehrer Patrick Kolb statt.

In der gut gefüllten Aula der Zuger Kantonsschule wurde das Thema lebhaft und teilweise sehr emotional diskutiert. Eine gute Bildung und Chancengleichheit ist allen Beteiligten wichtig, doch die Vorstellungen, wie dieses Ziel erreicht werden kann, gehen auseinander. Bildungsdirektor Stephan Schleiss war es ein Anliegen, dass nicht zu viele Schülerinnen und Schüler dem Langzeitgymnasium zugewiesen werden, ohne eine konkrete Quote zu nennen. Er sieht in einem Übertrittstest eine Möglichkeit, objektivere Entscheidungen zu treffen.
Als Gegenargument wird die Gefahr des "teaching to the test" genannt. Das Beispiel Zürich zeige, dass sich Kinder wohlhabender Eltern durch Nachhilfe besser vorbereiten könnten. Rektor Christian Steiger gab zu Bedenken, dass die hohe Übertrittsquote an der Kantonsschule Zug bisher nicht als Problem wahrgenommen worden sei. Man habe die richtigen Schülerinnen und Schüler bekommen und weder bei den Schulabbrüchen noch bei der Studierfähigkeit gebe es im Vergleich zu anderen Kantonen Auffälligkeiten. Lucien Criblez wies darauf hin, dass sich auch die Bevölkerung der Schweiz verändert habe und der Anteil der Personen mit Hochschulabschluss gestiegen sei. Die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes würden eine höhere Gymnasialquote rechtfertigen.

Nun liegt der Ball beim Bildungsrat, welcher die Ausgestaltung des Übertrittsverfahrens bestimmt.

18.2.2022

Befristete Anstellungen im Kanton Zug im Fokus

Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Nach diesem Motto werden im Kanton Zug viele Lehrpersonen nur befristet angestellt. Diese Praxis gilt in einzelnen Gemeinden und für alle kantonalen Mittelschullehrpersonen.

Was in anderen Kantonen ein Gesetzesverstoss wäre, ist im Kanton Zug gelebte Praxis. Die Schulleitungen haben mit befristeten Anstellungen maximale Freiheit und können Anstellungen auch ohne Angabe von Gründen auslaufen lassen, zumal es keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung gibt und eine Beendigung der Anstellung vor Gericht nicht begründet werden muss.

Leider ist eine befristete Anstellung mit schlechteren Versicherungsleistungen im Krankheitsfall verbunden (nur 3 Monate Lohnfortzahlung, maximal bis zum Ende der Anstellung).

Lehrerinnen und Lehrer sind wahrscheinlich die einzigen öffentlich Bediensteten, die systematisch von befristeten Arbeitsverhältnissen betroffen sind. Die LVZ setzt sich seit seinem Bestehen für einen massvollen Umgang mit befristeten Anstellungen ein.

Die Neue Zuger Zeitung hat die Thematik aufgegriffen und in einem gut recherchierten Artikel beschrieben.

Artikel vom 28.12.2021 in der Neuen Zuger Zeitung

17.11.2022

Projekt Anstellungsbedingungen erfolgreich abgeschlossen

Nach einem mehrjährigen Prozess hat der Kantonsrat am 27. Oktober die Vorlage über die Anstellungsbedingungen in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Damit schafft der Kanton Zug für die kantonalen Lehrpersonen, aber auch für die Lehrpersonen der Volksschule eine neue gesetzliche Grundlage mit einigen Verbesserungen für die Lehrpersonen.

Es lohnt sich, die Auswirkungen der Gesetzesrevisionen zu studieren.

Zum Bericht

 

 

23.8.2022

Teilzeit arbeiten, um die Belastung zu verringern?

Immer mehr Lehrpersonen arbeiten Teilzeit und reduzieren ihr Pensum. Dies hat meist familiäre
Gründe. In letzter Zeit sind beim LVZ aber vermehrt Meldungen eingegangen, dass junge
Lehrpersonen ihr Pensum von 100% auf 80% verringern, weil sie mit der Belastung im Lehrerberuf
nicht mehr klarkommen. Betroffene Lehrpersonen erhoffen sich damit mehr Erholung, um der
alltäglichen Belastung stand zu halten.
Pascal Christen findet das keine gute Lösung.

Zum Beitrag

10.5.2022

Referat zur rechtlichen Verantwortlichkeit von Lehrperson

Lehrpersonen tragen eine grosse Verantwortung. Wie im Berufsleitbild und in den Standesregeln des LCH festgehalten, haben sie eine umfassende Aufsichts- und Sorgfaltspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern. Lehrpersonen bewegen sich in ihrem Berufsalltag in einem Spannungsfeld zwischen der Möglichkeit zur freien Gestaltung des Unterrichts und der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Risiken.

Der LCH hat zu diesem Thema einen Leitfaden herausgegeben, der im Shop des LCH bestellt werden kann.

Leitfaden bestellen

 

30. April 2021

Lohnentwicklung im Kriechgang

Der Kanton Zug läuft Gefahr, den Anschluss an die Lohnentwicklung in der Volksschule zu verlieren. Die umliegenden grösseren Kantone haben die Einstiegslöhne in den letzten Jahren substanziell erhöht, während die Einstiegslöhne im Kanton Zug seit 2009 unverändert geblieben sind. Einzig die Kindergartenlehrpersonen konnten von einer Anrechnung der Klassenleitungsfunktion im Umfang von 2.4% des Bruttolohnes profitieren.
Die Regierung sieht keinen Handlungsbedarf, solange genügend Personal gefunden werden kann. Die LVZ befürchtet, dass auch der Kanton Zug zunehmend mit Lehrermangel zu kämpfen hat.

Immer öfter hören wir auch von Lehrpersonen, die aus anderen Kantonen in den Kanton Zug wechseln und erstaunt sind, dass sie nicht mehr oder sogar weniger verdienen als an ihrem alten Wohnort. Die Attraktivität des Kantons Zug speist sich immer mehr aus dem guten Ruf früherer Zeiten, als Zug nicht nur mit tiefen Steuern, sondern auch mit guten Löhnen glänzte. Heute sind die Steuern noch tiefer und die Überschüsse der Gemeinden und des Kantons üppig. Doch die Lehrpersonen profitieren nicht mehr in gleichem Masse davon.

Der LVZ fordert eine Anpassung der Löhne an die Reallohnentwicklung in der Schweiz, die in den letzten 25 Jahren gesamtschweizerisch rund 14% betrug. Im gleichen Zeitraum ist die Kaufkraft der Lehrpersonen im Kanton Zug nur um 2% gestiegen.

LVZ-Mitglieder profitieren von der kostenlosen Beratung durch MoneyPark, dem grössten Hypothekarvermittler der Schweiz.

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