LVZ

LEHRERINNEN- UND LEHRERVEREIN KANTON ZUG

Generalversammlung 2024

Die Generalversammlung des LVZ 2024 findet am 23. Oktober in der Aula des Schulhauses Sternmatt 2 statt. Wir freuen uns auf viele Anmeldungen, sei es als Mitglied oder als Gast.

Rahmenprogramm

Ab 16:30 Uhr Apéro

17:30 Uhr Beginn der Generalversammlung

Unsere Gastredner:
  • Karl Nussbaumer (Kantonsratspräsident)
  • Stephan Schleiss (Bildungsdirektor)
  • Mark Gustafson (Schulpräsident Baar)

Für die musikalische Umrahmung sorgen 50 wunderbare Kinderstimmen des InCanto Oberseetal (Kinderchöre II aus Ballwil und Hohenrain) unter der Leitung von Kerstin Saxer. 
 

Zur Anmeldung

Protokoll der Generalversammlung vom 25. Oktober 2023

Mitglied werden

Der Lehrerschaft eine Stimme geben

Der LVZ redet bei bildungspolitischen oder pädagogischen Themen mit und vertritt die Interessen der Lehrpersonen im Kanton Zug.

Unterstützung bei Fragen oder Schwierigkeiten

Der LVZ unterstützt dich bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit Beratung, Merkblättern und einer Berufsrechtsschutzversicherung.

Mehrwerte durch Vergünstigungen

Profitieren Sie von attraktiven Rabatten bei Zusatzversicherungen von Krankenkassen anderen Versicherungungen, Krediten, Autos oder Ferien.
Seit Februar 2024 bieten wir sehr attraktive Handyabos bei Salt an. Die aktuellen Konditionen zu allen Angeboten sind im Extranet aufgeschaltet. Ein Vergleich lohnt sich immer.

Geheimtipp: Auch Passivmitglieder profitieren

Unterstützen Sie die Arbeit des LVZ als Passivmitglied und profitieren Sie auch von unseren attraktiven Vergünstigungen bei Krankenkassen, Versicherungen etc.
Es lohnt sich also, dem LVZ als Passivmitglied beizutreten oder nach der Pensionierung treu zu bleiben.

Mitglied werden

 

Ein Beruf ohne Vollpensum

Im Kanton Zug werden Lehrperson in Bandbreiten von z.B. 40-50% angestellt. Wer Vollzeit arbeiten möchte, bekommt fast immer einen Vertrag von 90-100%. Eine Anstellung von garantiert 100% wird man als Lehrperson im Kanton Zug nur selten erhalten.

Lehrpersonen schätzen die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung sehr, die meisten Lehrpersonen wünschen ein Teilpensum und sie sind mit den Bandbreitenverträgen einverstanden. Es mutet aber trotzdem kurios an, dass Lehrpersonen - trotz Lehrpersonenmangel - kaum je für ein Pensum von 100% verpflichtet werden, insbesondere, wenn es deren Wunsch wäre. Bei vielen öffentlichen Angestellten ist diese Praxis undenkbar, zum Beispiel bei einem Rektor, einem Hauswart oder einer Sekretärin.

Anlass der Zurich zum Thema Cybersicherheit

Die Zurich bietet für die Innerschweizer Lehrpersonenverbände ein Seminar zum Thema Cyberschutz an. Weshalb jede siebte Person in der Schweiz schon einmal Opfer eines Cyberangriffs wurde, erfährt man von Cyberrisk-Experten von BDO.

Mittwoch, 13. November 2024, 15:00-16:30 Uhr, anschliessend Apéro

Ibis Styles Luzern City, die Teilnahme ist kostenlos

Zur Anmeldung

Vereinsarchiv für die Zukunft gesichert

Was für eine Überraschung! Im Verlauf des letzten Schuljahres haben wir aufgrund eines Hinweises eines Mitglieds unseres Vereins ein ganzes Archiv mit verschiedenen Unterlagen des LVZ und seiner Vorgängervereine gefunden. Nun haben wir dank dem Zuger Staatsarchiv eine gute Lösung für diesen Schatz gefunden.

Zum Beitrag

Motion für kleinere Klassen an der Volksschule

Am 17. Juni 20254 haben Luzian Franzini, Rita Hofer, Tabea Zimmermann Gibson und Christian Hegglin eine Motion für eine niedrigere Höchstzahl der Klassengrössen eingereicht.

Die Klassengrössen wurden im Schulgesetz im Rahmen von "Finanzen 20219" um zwei Schüler erhöht, die Höchstzahl von 22 auf 24 und die Durschnittszahl von 18 auf 20 Schülerinnen und Schüler. Der LVZ unterstützt das Anliegen, da weder der Kanton noch die Gemeinden auf Einsparungen durch grössere Klassen angewiesen sind.

Zur Motion

Berufszufriedenheitsstudie 2024

Alle 10 Jahre lässt der LCH die Berufszufriedenheit mittels einer Studie erheben. Die Studie 2024 zeigt auf, wo die Lehrpersonen Verbesserungen wünschen und welche Aspekte des Berufs sie am meisten schätzen. Für den Kanton Zug gibt es eine Detailauswertung mit zusätzlichen Aussagen.

Zum Bericht

Zäsur beim Übertritt - Eine Glosse zur aktuellen Debatte

Die Frage, ob der Kanton Zug eine Übertrittsprüfung benötigt, ist Gegenstand einer laufenden
Diskussion. Pascal Christen äussert sich zur aktuellen Debatte

Zum Bericht

Neue Rückzahlungspraxis bei Einkäufen

Seit dem 24. Juni 2024 werden freiwillige Einkäufe bei der Zuger Pensionskasse, welche ab dem 1. Januar 2000 einbezahlt worden sind, den Erben ausbezahlt, sollte die versicherte Person vor der Pensionierung sterben. Zur Auszahlung kommt nur der Barwert der Einkäufe ohne Zinsen.
(Vor dieser Änderung wurden nur Einkäufe der letzten 15 Jahre berücksichtigt.)
Damit werden Einkäufe noch attraktiver, zumal sie sich vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen lassen.

Revision des Pensionskassengesetzes

Das kantonale Pensionkassengesetz setzt den gesetzlichen Rahmen für die Zuger Pensionskasse. Nun wird das Pensionskassengesetz revidiert. Die Vorschläge der Regierung haben auch Auswirkungen auf die Leistungen und sind daher für die Lehrpersonen von grosser Bedeutung, da mit Ausnahme der Stadt Zug alle Lehrpersonen der Gemeinden und des Kantons bei der Zuger Pensionskasse versichert sind.

Zum Bericht

11. April 2024

Braucht der Kanton Zug eine Übertrittsprüfung?

Der Kantonsrat wünschte 2022 als Reaktion auf die Motion Balmer Wiederkehr vom Regierungsrat eine Auslegeordnung, um der gestiegenen Gymnasiualquote angemessen begegen zu können. Der Bildungsrat kommt nun mit der Totalrevision des Promotionsreglement und dem Vorhaben einer Übertrittsprüfung einer Debatte im Kantonsrat zuvor. Er strebt die Einführung einer Übertrittsprüfung ans Langzeitgymnasium an und hat dazu eine Totalrevision des Promotionsreglements in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsunterlagen finden sich hier.

Gegen die Einführung einer Übertrittsprüfung hat sich ein Initiativkomitee formiert, welches den prüfungsfreien Übertritts gesetzlich festhalten möchte, da dies die einzige Möglichkeit ist, die Einführung einer Übertrittsprüfung durch den Bildungsrat zu verhindern. Die Initiative wurde am 11. Juli mit über 2000 beglaubigten Unterschriften eingereicht.

In einer Umfrage des LVZ zeigte sich, dass die Lehrpersonen eine Übertrittsprüfung mehrheitlich ablehnen. Lediglich Lehrpersonen der Oberstufe würden eine Übertrittsprüfung mehrheitlich befürworten. Lehrpersonen der Primarschule, des Kindergartens und der Gymnasien lehnen eine Übertrittsprüfung deutlich ab. Lehrpersonen befürchten insbesondere Entscheide aufgrund der Tagesform, einen hohen Prüfungsdruck sowie eine Nachhilfe- und Prüfungsvorbereitungsindustrie wie im Kanton Zürich.

 

Mercedes-Benz Lagerprämien bis Ende November

Ordentliche Mitglieder des LVZ können bei Mercedes-Benz von Flottenrabatten profitieren. Bis Ende November läuft eine Aktion mit zusätzlichen Lagerprämien und erweiterten Flottenrabatten. Alle Konditionen finden sich Extranet. Die Zugangsdaten stehen jeweils im Newletter oder können per Mail angefragt werden.

 

11. April 2024

Wie sinnvoll sind Noten?

Die Sinnhaftigkeit von Noten in der Schule wird regelmässig und leidenschaftlich diskutiert. Co-Präsident Pascal Christen hat dazu in der Zeitschrift Bildung Schweiz Stellung genommen.

Artikel von Bildung Schweiz 

Vorsorgeseminar der VVK

Der LCH arbeitet seit über 25 Jahren mit der VVK AG zusammen. Die VVK hat in all den Jahren unserer Zusammenarbeit tausende Lehrerinnen und Lehrer in der ganzen Schweiz beraten und sie und ihre Familien auf ihrem Lebensweg mit ihrer einzigartigen Vorsorgeplanung perfekt und effizient unterstützt. Auch die Mitglieder des Lehrerinnen- und Lehrerverein des Kantons Zug können vom Fachwissen der VVK AG profitieren.
Melde dich kostenlos zu einem Seminar der VVK AG an:

  • 27. August 2024 18:00-20:00 Uhr (für über 40-jährige Personen)
    Flyer
  • 31. Oktober 2024 18:00-20:00 Uhr (für Personen unter 40 Jahren)
    Flyer

Die Seminare finden im Raum Zug statt. Der genaue Ort wird den Teilnehmenden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Zur Anmeldung

 

LVZ-Mitglieder profitieren von der kostenlosen Beratung durch MoneyPark, dem grössten Hypothekarvermittler der Schweiz.

Es gibt kaum einen einfacheren Weg zur günstigen Finanzierung von Wohneigentum. MoneyPark holt mehrere Offerten ein. Das erspart viel Arbeit und Nachverhandlungen, denn die Banken wissen, dass nur günstige Angebote berücksichtigt werden.

Ein Vergleich lohnt sich bestimmt!

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