Einstufungsrechner Lehrpersonen der Volksschule
Gemeindliche Schulen · Kanton Zug

Einstufungsrechner für Lehrpersonen

Erfasse deine bisherigen Tätigkeiten. Der Rechner ermittelt die anrechenbaren Dienstjahre und schlägt Gehaltsklasse und Stufe vor. Das Ergebnis ist unverbindlich. Massgebend ist die Einreihung durch die Schulgemeinde.

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Erläuterungen

Was wird wie angerechnet?
Lehrtätigkeit, auch Stellvertretungen, in jedem Kanton100 %
Weitere berufliche Tätigkeit, angerechnet wird die Hälfte des Pensums50 % des Pensums
Mutterschaft / Kindererziehung, für Kinder von 0 bis 18 Jahren⅓

Lehrtätigkeit ausserhalb des Kantons Zug wird seit dem 1. Januar 2019 gleich wie Lehrtätigkeit im Kanton Zug zu 100 % angerechnet. Grundlage ist ein Entscheid der Konferenz der gemeindlichen Rektorinnen und Rektoren des Kantons Zug.

Beispiel für weitere berufliche Tätigkeit: 14 Monate mit 60 % ergeben 8.4 Monate effektive Beschäftigung, davon werden 50 % angerechnet, also 4.2 Monate.

Als weitere berufliche Tätigkeit gelten:

  • nichtpädagogische Berufe,
  • Durchdiener-Militärdienst, wenn er mit einer Unteroffiziers- oder Offizierslaufbahn verbunden ist,
  • humanitäre Auslandeinsätze (auch mit pädagogischen Voraussetzungen), wenn ein Arbeitsvertrag bestand.
Was wird nicht angerechnet?
  • Ausbildungszeit und Praktika
  • Berufliche Tätigkeiten, die während der Ausbildung ausgeübt wurden
  • Tätigkeiten von weniger als 4 Wochen (der Rechner lässt sie automatisch weg)
  • Tätigkeiten ab dem vertraglichen Beginn der neuen Stelle
Wie werden Überschneidungen behandelt?

Laufen mehrere Tätigkeiten gleichzeitig, werden ihre Anteile pro Tag zusammengezählt. Ein Tag zählt aber höchstens als ein voller Tag. So kann dieselbe Zeit nicht doppelt angerechnet werden.

Beispiel: Wer gleichzeitig zu 40 % unterrichtet und Kinder betreut, erhält für diese Zeit 100 % (Lehrtätigkeit) und nicht 133 %. Wer zwei nichtpädagogische Stellen zu je 50 % hat, erhält 25 % + 25 % = 50 %.

Gekürzt wird jeweils die Tätigkeit mit dem tieferen Anrechnungssatz. Der Anteil, der wegfällt, steht in der Übersicht bei dieser Tätigkeit.

Wie wird gerundet?

Die angerechneten Tage werden in Jahre umgerechnet (1 Jahr = 365.2425 Tage). Verbleibende Restmonate werden so gerundet:

  • 1 bis 5 Monate werden nicht angerechnet (abgerundet).
  • 6 bis 11 Monate gelten als ein volles Dienstjahr (aufgerundet).

Weil Kalendermonate unterschiedlich lang sind, rechnet der Rechner mit einer Toleranz von 3 Tagen. So zählt zum Beispiel die Zeit vom 1. Februar bis 31. Juli korrekt als 6 Monate, obwohl sie nur 181 Tage umfasst.

Wie ergeben sich Gehaltsklasse und Stufe?

Jede Funktion hat eine Anfangsklasse. Lehrpersonen mit dem Lehrdiplom einer tieferen Schulstufe werden eine Klasse tiefer eingereiht, Lehrpersonen in Ausbildung oder ohne entsprechendes Diplom drei Klassen tiefer.

Innerhalb einer Klasse gibt es 10 Stufen. Der Aufstieg erfolgt jeweils per 1. Januar um eine Stufe. Zu Beginn des Kalenderjahres, in dem das 3., 12. und 24. Dienstjahr erfüllt wird, folgt der Aufstieg in die nächste Klasse. Nach dem 3. und 12. Dienstjahr wird dabei die Zahl der Stufen um eine reduziert.

DienstjahreKlasseStufe
0 – 2Anfangsklasse1 – 3
3 – 11Anfangsklasse + 12 – 10
12 – 23Anfangsklasse + 29, ab 13 Dienstjahren 10
ab 24Anfangsklasse + 310

Bei der ersten Einreihung nach der Ausbildung gilt Dienstjahr 0, unabhängig davon, ob die Stelle im Mai oder im August beginnt. Im darauffolgenden Januar gilt Dienstjahr 1.

Bei unbezahltem Urlaub, Krankheit oder Unfall von mehr als einem halben Jahr gibt es im folgenden Jahr keinen Stufenanstieg. Das berücksichtigt der Rechner nicht.

Für schulische Heilpädagogik auf Vorschul- und Primarstufe, Kleinklassen, Logopädie und Psychomotorik kommt eine Zulage dazu. Deren Höhe legt die Gemeinde fest.

Grundlage dieses Rechners

Der Rechner übernimmt die Regeln aus den Erläuterungen der Einstufungstabelle für Lehrpersonen an gemeindlichen Schulen im Kanton Zug, mit zwei Änderungen: Lehrtätigkeit wird nicht mehr nach Kanton unterschieden und unabhängig vom Pensum voll angerechnet (seit 1. Januar 2019, gemäss Entscheid der Konferenz der gemeindlichen Rektorinnen und Rektoren des Kantons Zug). Der Kindergarten wird gleich eingestuft wie die Primarstufe (Anfangsklasse 12). Die Treuezulage (TREZ) ist seit 1. Januar 2024 abgeschafft und wird nicht berechnet.

Die Klassen und Stufen entsprechen dem Stand dieser Erläuterungen. Die verbindliche Einreihung nimmt die Schulgemeinde vor.

Schritt 1

Neue Stelle

Erster Tag der Lohnzahlung. Tätigkeiten ab diesem Datum zählen nicht mehr.
Diplom für diese Funktion
Schritt 2

Bisherige Tätigkeiten

Erfassen Sie jede Tätigkeit mit Beginn und Ende. Lehrtätigkeit zählt voll, unabhängig von Kanton und Pensum. Überschneidungen werden automatisch bereinigt. Ausbildung und Praktika bitte nicht erfassen.

Schritt 3

Übersicht der Einstufung

Angerechnete Tätigkeiten

Nr.TätigkeitZeitraumTageSatzAngerechnetHinweis

Unverbindliche Berechnungshilfe. Es werden keine Daten gespeichert oder übermittelt.