25. Juni 2019

Forderung für Reallohnerhöhung

Wenn nicht jetzt – wann dann? Die drei Personalverbände fordern gemeinsam eine Reallohnerhöhung bzw. eine Erhöhung der im Personalgesetz festgelegten Lohnsummen für die Gehaltsklassen und Funktionsgruppen von 2.5%. Der Lohn der «Staatsangestellten» im Kanton Zug wurde letztmals per 01.01.2009 anlässlich der Totalrevision des Personalgesetzes erhöht. Das heisst vor mehr als 10 Jahren! Die Lebenshaltungskosten im Kanton sind durch die hohen Wohnkosten stark angestiegen.

Manche Lehrperson dürfte sich heutzutage fragen, wer die hohen Mieten und Immobilienpreise vermag, wenn sie für Lehrpersonen mit einem Hochschulabschluss zunehmend unerschwinglich werden. Wir haben die Regierung seit Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass die Reallohnentwicklung der Lehrpersonen weit hinter jener der Durchschnittsschweizer liegt. Im Vergleich zur restlichen Bevölkerung verlieren wir dadurch schleichend aber spürbar an Kaufkraft.

Sowohl der Kanton mit ca. 150 Millionen Überschuss, als auch die Gemeinden mit gesamthaft über ca. 95 Millionen Überschuss im 2018 können sich entsprechende Angleichungen an die Reallohnentwicklung der Schweiz problemlos leisten.

Die Regierung hat unserem Begehren an einer Aussprache am 14. September 2020 eine Absage erteilt. Man sehe keine objektiven Gründe für eine generelle Reallohnerhöhung. Zug habe wettbewerbsfähige Löhne. Ausserdem liege der Kanton Zug beim frei verfügbarem Einkommen gemässe einer Studie auf dem 19. Rang von allen Kantonen. Dieser Rang liege immer noch über dem Schweizerischen Durchschnitt, weshalb die tiefen Steuern die Lohndifferenz zu anderen Kantonen ausgleichen würden.

Der LVZ wird nun eine Lohnstudie in Auftrag geben und das Anliegen der Lehrerschaft auf politischem und medialem Weg vermehrt zum Thema machen.

Medienmitteilung vom 25.6.2019

Bericht in der Zuger Zeitung vom 28.6.2019