Rechtsschutz

Berufshaftpflichtversicherung

Der LVZ bietet selber keine Berufshaftpflichtversicherung an. Der Arbeitgeber muss normalerweise in Haftpflichtfällen für Schäden aufkommen, welche die Lehrperson durch Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht. Wenn z.B. auf einer Schulreise ein Unfall geschieht und die Eltern auf Schadenersatz klagen, so haftet der Arbeitgeber in allen Fällen, vorausgesetzt der Lehrperson kann kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.

Wann macht eine Berufshaftpflichtversicherung dennoch Sinn?

Eine private Berufshaftpflichtversicherung kommt erst zum tragen, wenn die Lehrperson nachweislich Fehler gemacht hat, welche z.B. als grobfahrlässig beurteilt werden. Solche Fälle sind zwar sehr selten, können aber auch sehr teuer werden. Je nach Beurteilung des Gerichts, kann die Haftpflichtversicherung der Gemeinde Regress nehmen und einen Teil der Kosten der verantwortlichen Lehrperson weiterverrechnen.

Wo kann ich eine private Berufshaftpflichtversicherung abschliessen?

CLEVS bietet eine Berufshaftpflichtversicherung für Fr. 22.- pro Jahr.

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